Was macht der Elternbeirat?
Der Elternbeirat ist die Vertretung der Erziehungsberechtigten der Schüler sowie der früheren Erziehungsberechtigten volljähriger Schüler einer Schule.
Die Aufgaben des Elternbeirats sind unter anderem:
- die Interessen der Eltern der Schüler zu vertreten
- den Eltern Gelegenheit zu geben, sich zu informieren und auszusprechen
- das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrkräften zu vertiefen
- Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten
- die Entscheidung über einen unterrichtsfreien Tag zu beraten
- über die Verwendung von Lernmitteln zu beraten
- bei Verfahren, die zur Entlassung eines Schülers führen können, gehört zu werden
- Mitarbeit und Austausch in der Landes-Eltern-Vereinigung der Gymnasien in Bayern (LEV) (Infos dazu siehe unten)
- Mitarbeit im Schulforum zur Weiterentwicklung der Schule (Infos dazu siehe unten)
In sechs bis sieben Treffen pro Schuljahr diskutieren die Elternbeiräte verschiedenste Angelegenheiten des Schulalltages. Die von den Eltern an den Beirat herangetragenen Probleme und Wünsche werden an die Schulleitung weitergegeben, es werden Förderanträge beschieden und Programme beschlossen. Bei besonderen Themen können auch Gäste (Lehrkräfte, o.a.) eingeladen werden, um den Elternbeirat ausführlich zu informieren und Fragen zu beantworten.
Die 12 Mitglieder werden für 2 Jahre in Präsenz- oder Online-Wahl gewählt. Wahlberechtigt und -fähig sind die Erziehungsberechtigten, die ein Kind an der betreffenden Schule haben, mit Ausnahme der an dieser Schule tätigen Lehrkräfte.
Rechtliche Grundlagen: Art. 66 BayEUG und §117 GSO. Die Mitgliedschaft ist ehrenamtlich.