Was macht der Elternbeirat?
Der Elternbeirat ist die Vertretung der Erziehungsberechtigten der Schüler sowie der früheren Erziehungsberechtigten volljähriger Schüler einer Schule.
Die Aufgaben des Elternbeirats sind unter anderem:
- die Interessen der Eltern der Schüler zu vertreten
- den Eltern Gelegenheit zu geben, sich zu informieren und auszusprechen
- das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrkräften zu vertiefen
- Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten
- die Entscheidung über einen unterrichtsfreien Tag zu beraten
- über die Verwendung von Lernmitteln zu beraten
- bei Verfahren, die zur Entlassung eines Schülers führen können, gehört zu werden
- Mitarbeit und Austausch in der Landes-Eltern-Vereinigung der Gymnasien in Bayern (LEV) (Infos dazu siehe unten)
- Mitarbeit im Schulforum zur Weiterentwicklung der Schule (Infos dazu siehe unten)
Die Elternbeiräte treffen sich 6 bis 7 Mal pro Schuljahr, um die verschiedensten Angelegenheiten des Schulalltages zu diskutieren. Die von den Eltern an den Beirat herangetragenen Probleme und Wünsche werden an die Schulleitung weitergegeben, es werden Förderanträge beschieden und Programme beschlossen. Bei besonderen Themen sind auch Lehrer als Gäste eingeladen, um den Elternbeirat ausführlich zu informieren und Fragen zu beantworten.
Die 12 Mitglieder werden für 2 Jahre in der Wahlversammlung aus der Mitte der anwesenden Wahlberechtigten mit Ausnahme der an der betreffenden Schule tätigen Lehrer gewählt.
Rechtliche Grundlagen: Art. 66 BayEUG und §117 GSO. Die Mitgliedschaft ist ehrenamtlich.