Die Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, einige Monate (maximal ein Schuljahr) an einer regulären Schule im Ausland zu verbringen. Der Auslandsaufenthalt kann entweder über ein kommerzielles Unternehmen oder in eigener Regie organisiert werden. In jedem Fall muss vorher das Einverständnis der Schule eingeholt werden. Bei Interesse empfehlen wir ein frühzeitiges Beratungsgespräch mit der Schulleitung, bei dem insbesondere auch Fragen zur Fortführung der Schullaufbahn nach der Rückkehr an die Schule geklärt werden können.
Überblick zu den entsprechenden Rahmenbedingungen:
Es besteht die Möglichkeit, den Auslandsaufenthalt ohne Zeitverlust zu absolvieren, indem man nach der Jahrgangsstufe 10 für ein halbes oder ein ganzes Schuljahr ins Ausland geht, um anschließend in das 2. Halbjahr der Jahrgangsstufe 11 bzw. in die Jahrgangsstufe 12 zurückzukehren.
Die zweite Möglichkeit besteht darin, den Auslandsaufenthalt im Rahmen eines zusätzlichen Schuljahres zu absolvieren. Die Qualifikationsphase muss jedoch immer komplett durchlaufen werden.
Dabei ergeben sich prinzipiell vier verschiedene Möglichkeiten:
Die Schüler besuchen im ersten Halbjahr der Jahrgangsstufe 11 eine Schule im Ausland. Sie rücken nach ihrer Rückkehr und dem Bestehen der Jahrgangsstufe 11 - versäumte Leistungsnachweise müssen dafür nachgeholt werden - in die Jahrgangsstufe 12 vor.
Sie besuchen in Jahrgangsstufe 11 im zweiten Halbjahr oder ganzjährig eine Schule im Ausland und rücken anschließend auf Probe in die Jahrgangsstufe 12 vor. Die Probezeit gilt als bestanden, wenn in den belegungspflichtigen Kursen höchstens dreimal, darunter in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie der verpflichtend zu belegenden fortgeführten Fremdsprache höchstens einmal, weniger als 5 Punkte – in keinem Fall jedoch weniger als 1 Punkt – als Halbjahresleistung erzielt wurden. Als Zulassung für die Leistungsfächer gilt die Note der 10. Jahrgangsstufe.
Sie besuchen in Jahrgangsstufe 12 ganzjährig eine Schule im Ausland und wiederholen nach ihrer Rückkehr die Jahrgangsstufe 12. Ein Vorrücken auf Probe in Jahrgangsstufe 13 ist nicht möglich, da die Jahrgangsstufen 12 und 13 zusammen die Qualifikationsphase der Oberstufe bilden. Es handelt sich damit um ein zusätzliches Schuljahr, welches jedoch nach §41.3 Satz 2 GSO nicht auf die Höchstausbildungsdauer angerechnet wird.
Sie besuchen nach dem ersten Halbjahr der Jahrgangsstufe 11 für ein ganzes Jahr eine Schule im Ausland und absolvieren nach ihrer Rückkehr das zweite Halbjahr der Jahrgangsstufe 11.
Weiterführende Informationen zum Schulbesuch im Ausland finden Sie hier:
Rechtliche Hinweise zum Auslandsaufenthalt: https://www.verkuendung-bayern.de/amtsblatt/dokument/kwmbl-2010-5-71
Informationen des Kultusministeriums: https://www.km.bayern.de/gymnasiale-oberstufe/weitere-informationen.html
Angebote für einen Auslandsaufenthalt gibt es u.a. auf folgenden Seiten:
Die wichtigsten Austauschprogramme: https://www.km.bayern.de/schueler/schule-und-mehr/international/schueler...
Bayerischer Jugendring: https://www.bjr.de
Aktion Bildungsforum: https://www.abi-ev.de
Weitere Austauschprogramme mit einem französischsprachigen Land:
https://www.dfjw.org/jugendliche-kinder oder
https://www.bjr.de/handlungsfelder/internationale-jugendarbeit/schulaustausch/isa/see-the-world/franzoesischsprachige-optionen
Für eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: dourakaki@cjt-gym-lauf.de