Schulweg
Unsere Schule ist über diverse Buslinien, vom Bahnhof Lauf rechts d.P. und vom Marktplatz aus gut zu erreichen. Vom S-Bahnhof links d.P. sind es ca. 20 Minuten zu Fuß.
Kostenfreiheit des Schulwegs
Ausführliche Informationen und alle Formulare erhalten Sie hier.
Schulwegsicherheit
Die Schule führt regelmäßig Verkehrserziehungskurse für die 5. und 6. Jahrgangsstufe durch.
Bitte achten auch Sie darauf, dass Ihre Kinder, vor allem während der Wintermonate, auf ihrem Schulweg hinreichend durch zweckmäßige Kleidung (eventuell mit Reflektor-Streifen) geschützt sind. Sorgen Sie bitte auch dafür, dass Fahrräder entsprechend ausgerüstet und funktionsfähig sind und Ihre Kinder beim Radfahren einen Helm tragen. Bitte achten Sie auch darauf, dass die Fahrräder ausreichend gegen Diebstahl gesichert sind.
Schulunfälle
Alle Schüler sind beim Bayerischen Gemeindeunfallversicherungsverband gegen Körperschäden, die sie in der Schule, auf dem Schulweg oder bei Schulveranstaltungen erleiden, versichert. Als Schulweg gilt nur der direkte Weg zur Schule und von der Schule zur Wohnung. Diese Versicherung ersetzt aber keine Sachschäden. Bitte denken Sie daran, in Schadensfällen das nachfolgend beschrieben Vorgehen einzuhalten.
Weitere Informationen:
Alle Schüler sind beim Bayerischen Gemeindeunfallversicherungsverband gegen Körperschäden, die sie in der Schule, auf dem Schulweg oder bei Schulveranstaltungen erleiden, versichert. Als Schulweg gilt nur der direkte Weg zur Schule und von der Schule zur Wohnung. Diese Versicherung ersetzt aber keine Sachschäden. Bitte denken Sie daran, in Schadensfällen das nachfolgend beschrieben Vorgehen einzuhalten.
Jeder Unfall muss unverzüglich im Schulsekretariat gemeldet werden.
Dort wird Ihnen ein Formular ausgehändigt, das Sie bitte ausgefüllt zurückleiten.
Bei ärztlicher Versorgung muss der Arzt oder das Krankenhaus darauf hingewiesen werden, dass es sich um einen Schulunfall handelt. Auf Grund des Ärzteabkommens sind die Ärzte verpflichtet, Hilfe zu leisten und mit dem Versicherungsträger direkt abzurechnen.
Wenn privat krankenversicherte Schüler ärztliche Leistungen bei Schulunfällen in Anspruch nehmen, muss der behandelnde Arzt ebenfalls darauf hingewiesen werden, dass es sich um einen Schulunfall handelt (Unterricht, Schulveranstaltung, Schulweg).
Unterbleibt dies, müssen die Eltern den Differenzbetrag aus eigener Tasche bestreiten, denn auch die private Krankenversicherung wird die Kostenerstattung verweigern.
Falls erforderlich, d.h. wenn ein Schüler sofort ärztliche Hilfe benötigt, veranlasst die Schule den Transport ins Krankenhaus und verständigt zeitgleich die Eltern.
Unterrichtsausfälle bei ungünstiger Witterung
Die Festsetzung von witterungsbedingtem Unterrichtsausfall und die Bekanntmachung über die Medien werden für alle Schulen im Nürnberger Land durch das staatliche Schulamt veranlasst. Das Christoph-Jacob-Treu-Gymnasium wird Sie auf dieser Homepage auf jeden Fall soweit möglich zusätzlich informieren. Sollten Ihre Kinder bereits mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sein, können sie, sofern möglich, nach Hause zurückkehren. Treffen sie trotz des Unterrichtsausfalls in der Schule ein, werden sie für die Dauer des regulären Unterrichts oder bis zur Abholung durch die Eltern betreut.
Weitere Informationen:
Auf Grund von extremen Wetterverhältnissen oder anderen Umständen kann es zu Behinderungen im Bus- oder Schienenverkehr kommen. Wir möchten Ihnen und Ihren Kindern einige Hinweise an die Hand geben, um manche Unklarheiten in solchen Fällen im Voraus auszuschließen:
Ein Schulausfall bei extremen Wetterbedingungen wird vom Schulamt geregelt.
Nicht immer fällt der Unterricht an allen Schulen aus. In der Stadt Lauf beispielsweise kann die Situation anders sein als in den umliegenden Ortschaften. Deshalb sind für einzelne Landkreisbereiche auch unterschiedliche Entscheidungen möglich.
Bitte haben Sie Verständnis, dass die Schulen oder die Verkehrsunternehmen zu diesem Zeitpunkt meist noch nicht in der Lage sind, eine Auskunft zur Verspätung etc. zu erteilen. Sie als Eltern treffen die Entscheidung, ob Sie Ihr Kind unter den gegebenen Umständen morgens zur Schule schicken. Wenn Ihr Kind mit dem Bus oder Zug befördert wird, sollte es bei Verspätungen 30 Minuten an der Haltestelle warten, bevor es nach Hause zurückkehrt.
Bitte treffen Sie mit Ihren Kindern eine Absprache, falls der Bus nicht kommt und das Kind nach Hause zurückkehrt.
Die Schulen selbst nehmen (auch bei Klassenarbeiten) in solchen Fällen Rücksicht, da das Wohl und die Gesundheit der Kinder immer vorgehen.
Bitte melden Sie Ihr Kind telefonisch bei der Schule ab, falls es zu Hause bleibt.
Sollte sich Ihr Kind bereits im Bus befinden, so entscheidet der Busfahrer vor Ort, ob die Witterungsverhältnisse eine Fortsetzung der Fahrt erlauben. In diesem Fall entscheidet der Busfahrer auch, ob er zum Ausgangspunkt der Fahrt zurückkehren wird oder an der letzten befahrbaren Haltestelle hält. Sollte es zum Abbruch einer Fahrt oder einem Ausfall einer Anschlussfahrt kommen, so können Kinder über 14 Jahre auf Wunsch an der letzten befahrbaren Haltestelle den Bus verlassen. Kinder unter 14 Jahre verbleiben im Bus, bis sie abgeholt werden können. Wichtig: Klären Sie bitte mit Ihrem Kind (auch den über 14-jährigen Schülern!) im Vorfeld, wie Sie erreichbar sind bzw. wohin Ihr Kind sich gegebenenfalls wenden soll. Kinder, die zur Schule kommen, werden durch die anwesenden Lehrer beaufsichtigt.
Schulweg und Fahrtkosten
Bus- und Bahnanbindung