Am 10.5.24 hatten wir das Privileg, Frau Raschendorfer, eine Familienrichterin am Hersbrucker Amtsgericht, für eine außergewöhnliche Veranstaltung in unserer Schule begrüßen zu dürfen. Ihre Präsenz erstreckte sich über die gesamte erste bis zur sechsten Stunde, während der sie einen fesselnden Vortrag mit dem Titel "Mach dein Handy nicht zur Waffe" hielt. In dieser Zeit führte sie uns nicht nur in ihre Rolle als Staatsanwältin ein, sondern beleuchtete auch wichtige Aspekte des Rechts, insbesondere im digitalen Bereich.
Sie begann damit sich vorzustellen und uns zu erklären, was ein Staatsanwalt ist und macht, zum Beispiel gibt er Polizeibeamten bei Rechtsfragen, z.B. ob man eine Person verhaften kann, Anweisungen. Es ging weiter mit einem Einführungsvideo zum obigen Thema, daraufhin erklärte sie auf gut verständliche Art und Weise grundlegende Gesetze in den Bereichen Cybermobbing, unerlaubtes verschicken von Bildern und antwortete auf Fragen meiner Mitschüler.
Zudem referierte sie über den Fall Drachenlord, der ein extremes Beispiel für Mobbing im Internet darstellt. Sie erläuterte die Hintergründe und die Auswirkungen dieses Falles, der breite mediale Aufmerksamkeit erlangte. Die Analyse dieses Fallbeispiels ermöglichte es uns, die tiefgreifenden Konsequenzen von Cybermobbing besser zu verstehen und die Bedeutung von Maßnahmen gegen diese Art von Verhalten zu erkennen.
Danach erklärte sie, was alles im Bereich Internet Strafbar sei, z.B. Verbotene Aufnahmen, wie das Aufzeichnen nicht öffentlicher Gespräche. Was ich dabei sehr interessant fand, war die Tatsache, dass allen Personen in einem Messenger Dienst Chat (z.B. WhatsApp) eine Strafe bei Erhalt eines verbotenen Inhalts droht, vor allem, wenn es automatisch aufs Handy gedownloadet wird. Abschließend betonte sie die Unterschiede in den Strafrechtssystemen: Das Jugendstrafrecht für Teenager, die Entscheidung des Richters über das anzuwendende Recht im Alter von 18-21 Jahren und das Erwachsenenstrafrecht. Diese Vielfalt verdeutlicht, wie entscheidend es ist, die individuellen Umstände und Reife bei der Bestimmung von Strafen zu berücksichtigen.
Abschließend kann man sagen, dass der Vortrag äußerst lehrreich war und meine Kenntnisse über rechtliche Aspekte von Cybermobbing und unerlaubtem Versenden von Inhalten deutlich erweitert hat. Durch den Fall Drachenlord wurden uns allen die schwerwiegenden Konsequenzen von Cybermobbing verdeutlicht. Insgesamt betrachte ich den Vortrag als eine bedeutende Bereicherung unseres schulischen Lehrplans.
David Steinke (7b)